TN-Reisemobile
Vermietung Verkauf  Service      H. - J. Thomas
Industriestraße 7,     
Industriegebiet Steinbach,     
61449 Steinbach/Taunus bei Frankfurt/Main

Telefon: 06171/73050
Fax: 06171/98 79 180
E-Mail:info@tn-reisemobile.de

Geschäftsbedingungen

                                                         GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VI.1 / 3-14
Mindestalter         
Das Mindestalter von Mieter u. Fahrer muss 21 Jahre betragen. Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein der Klasse III (bzw. deutsche Klasse B) seit mind. 6 Monaten besitzen ( Ausnahmen nur mit schriftl. Zustimmung des Vermieters ).
Kosten                   
Es gilt der im Mietvertrag vereinbarte Endpreis. Kraftstoff- u. Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters
(Achtung, kein Biodiesel tanken!). Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und vollgetankt zurückgenommen. Bei Rückgabe nach der im Vertrag vereinbarten Zeit werden pro angefangene Stunde Euro 25,- höchstens jedoch der Tagespreis für jeden Tag berechnet. Auch bei vorzeitiger Rückgabe ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Eventuelle Ersatzansprüche des Nachmieters gegenüber dem Vermieter, die sich aus einer solchen verspäteten Rückgabe ergeben, sind  an den Verursacher weiterzugegeben. Die vom Mieter bei Reiseantritt hinterlegte Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges zurückgezahlt. Eventuelle Forderungen des Vermieters aus vom Mieter verursachten Schäden, sowie ggf. anfallende Nachzahlungen werden mit der Kaution verrechnet. Das Fahrzeug wird sauber übergeben und  ist innen einwandfrei gereinigt zurückzugeben. ( Außenreinigung durch den Vermieter ist im Mietpreis enthalten ). Wird  eine Nachreinigung des Innen- bzw. Toilettenbereichs nach Auffassung des Vermieters erforderlich, so wird die Reinigung extern vergeben und dem Mieter der entspr. Aufwand in Rechnung gestellt  (bzw. von der Kaution einbehalten).
Die Abrechnung erfolgt nach  Aufwand, der vom Mieter zu tragende Anteil beläuft sich jedoch auf maximal 120 Euro.
Der vereinbarte Gesamtmietpreis gilt für die im Vertrag festgelegte Kilometerbeschränkung ;  jeder weitere gefahrene Kilometer wird bei Fahrzeugrückgabe mit Euro 0,40 berechnet ( ab 14 Miettage : maximal 8000 KM frei ! ).
Übergabe / Rücknahme                 
Vor Antritt der Reise erhält der Mieter eine Einweisung durch den Vermieter. Die Übernahme, sowie die Rückgabe erfolgen am im Mietvertrag vereinbarten Ort. Übernahme u. Rückgabetag werden zusammen als ein Miettag gerechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden ( gilt erst ab 16 Miettage ).
Reservierung / Rücktritt / Umbuchung     
Bei Vertragsabschluß od. zum vertragl. vereinbarten Termin ist die Kaution ( Euro 1000,- )  zu hinterlegen, bzw. eine zu vereinbarende Anzahlung zu leisten. Vor Antritt der Reise ist der gesamte vereinbarte Mietpreis zu zahlen, sowie ggf. die Kaution zu hinterlegen ( in bar ). Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises  zu zahlen :                                   bis 50 Tage vor Reiseantritt : 10 %   - bis 15 Tage vor Reiseantritt : 30 %    - weniger als 15 Tage vor Reiseantritt : 50 %                    am Tag des vorgesehen Reiseantritts od. bei Nichtabnahme : 80 %
Eine vom Mieter gewünschte Umbuchung erfolgt bis 15 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt kostenfrei
( bei weniger als 15 Tagen wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- berechnet ), wenn die Kapazitäten des Vermieters eine solche zulassen. Ist eine Umbuchung nicht möglich u. tritt der Mieter die Reise zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag.  Dieser Vertrag ist für den Vermieter nur verbindlich, wenn seitens des Mieters die Kaution/Anzahlung bei Vertragsabschluß od. zum im Vertrag vereinbarten Termin hinterlegt wurde.
Sorgfaltspflicht des Mieters             
Auslandsfahrten innerhalb Westeuropas sind möglich. Fahrten nach Osteuropa, sowie Fahrten außerhalb Europas bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters im Mietvertrag. Fahrten in Kriegs- od. Krisengebiete sind nicht erlaubt. Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag als "Fahrer" festgelegten Personen gefahren werden . Der Mieter ist zu regelmäßiger Kontrolle des Betriebszustandes des Fahrzeuges verpflichtet; dies gilt insbesondere für die Kontrolle des Motorölstandes, des Kühlmittels und des Reifendrucks. Die Höhe u. Breite des Fahrzeugs ist, besonders beim Durchfahren von Unterführungen/Tunneln und Engpässen sorgfältig zu berücksichtigen. Führt der Mieter Schäden durch Verwechslung von Treibstoff- und Wassereinfüllstutzen herbei, so haftet er in vollem Umfang für die Beseitigung dieser Schäden. Für die Kosten der Beseitigung
technischer Schäden ( z.B. Motorschaden ) haftet der Mieter in vollem Umfang, sofern der betreffende Schaden ursächlich auf Fehlbedienung, mangelnde Wartung während d. Mietzeit od. grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.  Der Mieter ist verpflichtet, Unfälle, bzw. Schäden am Fahrzeug innerhalb von 24, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden dem Vermieter zu melden. Vor der Vergabe eventueller Reparaturaufträge während der Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Alle Angaben des Mieters zum Mietvertrag müssen der Wahrheit entsprechen. Unwahre Angaben des Mieters bei Anmietung führen zur Haftungsverpflichtung des Mieters. Die im Fahrzeug befindlichen Bedienungsunterlagen sind sorgfältig zu beachten !
Versicherung / Haftungsbeschränkung   
Das Fahrzeug wird vom Vermieter vollkaskoversichert. Bei vertragsgerechter Nutzung haftet der Mieter bei Vollkaskoschäden nur bis Euro 1.000,-, bei Teilkaskoschäden bis Euro 250,- jeweils pro Schadensfall. Auch bei unabsichtlich verursachten Schäden ( z.B. Wildschäden oder anderen unabwendbaren Ereignissen) wird die Kaution als Eigenbeteiligung zur Kasko Versicherung verwendet.  Die Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- od. drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung. (Wichtiger Hinweis : Im Falle von Beschädigungen des Alkovens, z.B. wegen fehlender Durchfahrtshöhe o. Ä. gehen Versicherungen und Gerichte i.d.R. grundsätzlich vom Vorliegen "grober Fahrlässigkeit" aus, so dass hier der Verursacher selbst haften muss !!!! )Sonstige Schäden am Fahrzeug, an Zubehör, Möbeln oder Inneneinrichtung  trägt der Mieter in der tatsächlichen Schadenshöhe.
Haftung des Vermieters
Kann der Vermieter zum vereinbarten Übergabetermin wegen höherer Gewalt das Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen, kann der Mieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er dies nicht in Anspruch, versucht der Vermieter innerhalb von 48 Stunden ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zum gleichen Mietpreis anzubieten. Gelingt dies nicht, gilt der geschlossene Mietvertrag für Mieter und Vermieter als ungültig. In beiden Fällen sind alle über die Rückzahlung des Mietpreises u. der Kaution hinausgehenden Forderungen, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter ausgeschlossen.     
Sonstiges
Der Vermieter behält sich vor, das gebuchte Fahrzeugmodell in Ausnahmefällen durch ein ähnliches/gleichwertiges Modell zu ersetzen. Tritt dieser Fall ein, berechtigt dies den Mieter nicht zu einem kostenfreien Rücktritt vom Mietvertrag.
Die Mitnahme von Tieren ist schriftlich vom Vermieter genehmigen zu lassen, bei Zuwiderhandlung wird eine Innen-Grundreinigung extern in Auftrag gegeben (dazu müssen Polsterüberzüge, Vorhänge, Sitze, etc. demontiert werden). Die Kosten für diesen Aufwand werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die unerlaubte Mitnahme von Tieren gestattet dem Vermieter die sofortige Kündigung eventueller weiterer Verträge und die Forderung von daraus entstehendem finanziellem Schaden.
Der Mieter ist verpflichtet, die im Fahrzeugschein eingetragene Anzahl von Sitzplätzen während  der Fahrt zu berücksichtigen, sowie das eingetragene zulässige  Gesamtgewicht des gemieteten Fahrzeuges einzuhalten! Schäden durch Marderbiss während der Mietzeit sind vom Mieter zu tragen, die erforderliche Instandsetzung wird ihm in Rechnung gestellt..
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder ist eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Insoweit richtet sich dann der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Bad Homburg

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